Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2016
Termine
06.12.2013
Eröffnungen
24.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
20.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
12.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.10.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006